Heizungstausch
Heizungstausch und Förderung
Neue Heizung, kluge Planung: Wir begleiten Sie von der Beratung bis zur Inbetriebnahme – und sagen Ihnen, was Sie für die Förderung beachten müssen.
Förderung im Überblick
Stand 19.10.2026 · Quelle: KfW-Programm 458 (Anträge ab 21.07.2026) · Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist die Zusage der KfW.
- 30 % Grundförderung für alle Antragsteller.
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 % bei selbstgenutzten Wohnungen, wenn eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird.
- Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Mit Kind unter 18 verschieben sich die Grenzen um 10.000 €.
- Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit. Insgesamt höchstens 70 %, bei geringem Einkommen bis 80 % (22.400 €).
- Gefördert werden u. a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pellets), Solarthermie und Anschlüsse an Wärmenetze. Reine Gas- und Ölkessel stehen nicht in der Liste.
Alle Förderangaben vor Livegang gegen die aktuelle KfW-Seite prüfen (Ablaufdaten)
So läuft der Antrag
- Beratung und Angebot. Wir erstellen mit Ihnen das Angebot und die nötige Bestätigung zum Antrag (BzA).
- Vertrag mit Bedingung. Der Liefer- und Leistungsvertrag wird nur mit der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung einer Förderzusage geschlossen.
- Antrag bei der KfW. Sie stellen den Antrag im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen.
- Einbau. Nach der Zusage setzen wir um, Sie haben 36 Monate Zeit.
- Nachweise und Auszahlung. Wir unterstützen mit Bestätigung nach Durchführung und Unterlagen.
Steuerbonus als Alternative
Statt des Zuschusses ist für Gebäude über 10 Jahre auch die Steuerermäßigung nach § 35c EStG möglich: insgesamt bis zu 40.000 € über drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %). Beides für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.
Förderrechner des Fachverbands SHK
Weitere Informationen: KfW 458. Wir bieten keine Förder- oder Steuerberatung, sondern unterstützen bei Angebot und Unterlagen.
In 5 Schritten zur neuen Heizung
- 1Anfrage
Sie rufen an oder schicken uns kurz Ihre Daten.
- 2Beratung vor Ort
Wir sehen uns Haus und Heizung an und beraten ehrlich.
- 3Angebot und Förderung
Sie bekommen ein klares Angebot. Wir sagen, was vor dem Vertrag zu beantragen ist.
- 4Einbau
Terminplanung, Einbau und Inbetriebnahme aus einer Hand.
- 5Service
Einweisung, Wartung und Ansprechpartner auch danach.
Heizungstausch geplant? Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen Rückruf an.
Meisterbetrieb in Falkenstein · Raum Cham, Regensburg, Oberpfalz und Bayern